Im Sinne einer kontinuierlichen Vernetzung der pädagogischen und therapeutischen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist die Elternarbeit unerlässlicher Bestandteil einer gezielten Hilfe- und Erziehungsplanung.
Die Form der Elternarbeit wird hierbei individuell auf Einweisungsgründe und formulierte Zielvorstellungen ausgerichtet.
Bereits bei der Aufnahme oder im Aufnahmeverfahren ist es uns wichtig, die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Jugendhilfe zu erläutern und, wenn möglich festzulegen.
Ziel ist es die Eltern nach Möglichkeit in das gesamte Erziehungssystem einzubeziehen.
Elternarbeit wird vom jeweiligen Bezugserzieher koordiniert und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Bereichsleitung und/oder psychologischem Fachdienst.