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Jugendhilfe Marienhausen – die Aufnahme

„Unsere“ Kinder und Jugendlichen benötigen eine besondere und liebevolle wertschätzende Begleitung.

Im Einzelnen liegen meist folgende Defizite vor:

  • Versorgungsdefizite, wie fehlende Existenzversorgung, körperliche und seelische Vernachlässigung
  • Personale und soziale Defizite durch Erziehungsmängel, wie Aggressivität, Frustrationstoleranz, Nicht-Bewältigung alltäglicher Anforderungen und Konflikte
  • Leistungsdefizite, z. B. geringe Schulmotivation, Lernproblematik, Schule schwänzen
  • Normendefizite, die zu Randgruppenklassifikationen führen können, wie Alkohol- und Drogenmissbrauch, delinquentes Verhalten
  • Gewalterfahrungen innerhalb der Familie, wie sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlungen,
  • Beziehungsproblematiken und häufige Trennungserfahrungen

Von einer Aufnahme ausgeschlossen sind Kinder und Jugendliche mit:

  • einer erheblichen geistigen Behinderung
  • einer Körperbehinderung (Ausnahmen im Einzelfall; hier ist der Grad der Behinderung entscheidend)
  • ausgeprägten hirnorganischen Schäden

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in der Jugendhilfe Marienhausen erfolgt in der Regel über ein standardisiertes Aufnahmeverfahren, das mit dem Jugendamt des Rheingau-Taunus-Kreises vereinbart wurde.

Nach einer Aufnahmeanfrage durch das zuständige Jugendamt prüft die Einrichtung, ob eine Aufnahme des Kindes/Jugendlichen prinzipiell denkbar ist.

Zur weiteren Veranlassung erhält die Jugendhilfe die notwendigen Unterlagen und entscheidet in Zusammenarbeit mit dem/r zuständigen Sozialarbeiter:in des Jugendamtes, ob eine Aufnahmeindikation gegeben ist und ein Vorstellungsgespräch stattfinden kann.

Spätestens ein bis zwei Tage nach diesem Vorstellungsgespräch erfolgt die Rückmeldung. In Zusammenarbeit mit dem/r Sozialarbeiter:in werden über die Aufnahmemöglichkeit entschieden und die Aufnahmekonditionen festgelegt.

In der Regel kommt es vor der endgültigen Aufnahme zu einer Beobachtungs- und Diagnosephase, nach deren Ablauf der Termin für das erste Hilfeplangespräch festgelegt wird.

Inobhutnahme und Notaufnahme

Inobhutnahme

In besonderen Belastungssituationen gewährleisten wir eine mit dem Jugendamt des Rheingau-Taunus-Kreises vereinbarte Möglichkeit der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII. Hierbei können Kinder und Jugendliche im stationären Bereich Tag und Nacht aufgenommen werden.

Die Inobhutnahme erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Jugendhilfe Marienhausen.

Notaufnahme

Auch Notaufnahmen sind in der Jugendhilfe Marienhausen grundsätzlich möglich. Im Gegensatz zur Inobhutnahme steht dieses Angebot nicht nur dem Jugendamt, sondern allen Jugendämtern des Rheingau-Taunus Kreises offen.
Voraussetzung hierfür ist die rechtlich geklärte Unterbringungsform nach § 34 SGB VIII.

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