Inobhutnahme
In besonderen Belastungssituationen gewährleisten wir eine mit dem Jugendamt des Rheingau-Taunus-Kreises vereinbarte Möglichkeit der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII.
Hierbei können Kinder und Jugendliche im stationären Bereich Tag und Nacht aufgenommen werden.
Die Inobhutnahme erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Jugendhilfe Marienhausen.
Notaufnahme
Auch Notaufnahmen sind in der Jugendhilfe Marienhausen grundsätzlich möglich. Im Gegensatz zur Inobhutnahme steht dieses Angebot nicht nur dem Jugendamt, sondern allen Jugendämtern des Rheingau-Taunus Kreises offen.
Voraussetzung hierfür ist die rechtlich geklärte Unterbringungsform nach § 34 SGB VIII.