Inobhutnahme/ Notaufnahme

Inobhutnahme und Notaufnahme

Inobhutnahme

In besonderen Belastungssituationen gewährleisten wir eine mit dem Jugendamt des Rheingau-Taunus-Kreises vereinbarte Möglichkeit der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII.

 Hierbei können  Kinder und Jugendliche im stationären Bereich Tag und Nacht aufgenommen werden.

 Die  Inobhutnahme erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Jugendhilfe Marienhausen.

 

Notaufnahme

Auch Notaufnahmen sind in der Jugendhilfe Marienhausen grundsätzlich möglich. Im Gegensatz zur Inobhutnahme steht dieses Angebot nicht nur dem Jugendamt, sondern allen Jugendämtern  des Rheingau-Taunus Kreises offen.

Voraussetzung hierfür ist die rechtlich geklärte Unterbringungsform  nach § 34 SGB VIII.