Die Aufnahme in der Jugendhilfe Marienhausen erfolgt in der Regel über ein standardisiertes Aufnahmeverfahren, welches mit dem Jugendamt des Rheingau-Taunus-Kreises vereinbart wurde.
Nach einer Aufnahmeanfrage durch das zuständige Jugendamt prüft die Einrichtung, ob eine Aufnahme des Kindes/Jugendlichen prinzipiell denkbar ist.
Zur weiteren Veranlassung erhält die Jugendhilfe die notwendigen Unterlagen und entscheidet in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialarbeiter des Jugendamtes, ob eine Aufnahmeindikation gegeben ist und ein Vorstellungsgespräch stattfinden kann.
Spätestens ein bis zwei Tage nach diesem Vorstellungsgespräch erfolgt die Rückmeldung. In Zusammenarbeit mit dem Sozialarbeiter werden über die Aufnahmemöglichkeit entschieden und die Aufnahmekonditionen festgelegt.
In der Regel kommt es vor der endgültigen Aufnahme zu einer Beobachtungs- und Diagnosephase, nach deren Ablauf der Termin für das erste Hilfeplangespräch festgelegt wird.